Die Mitgliedstaaten verpflichten ihre Staatsangehörigen, die ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen und die in ihrem Hoheitsg
ebiet eingetragenen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Firmen, Wachsamkeit zu üben, wenn sie mit in Libyen eingetragenen oder dessen Hoheitsgewalt unterstehenden Einrichtungen und mit in ihrem Namen oder
auf ihre Anweisung handelnden Personen oder Einrichtungen und mit in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehenden Einrichtungen Geschäfte tätigen, , um Geschäftstätigkeiten zu verhindern, die zu
...[+++] Gewalttätigkeit und zum Einsatz von Gewalt gegen Zivilpersonen beitragen könnten.“