5. widersetzt sich jedweder weiteren Anregung, dass die Mittel für den EFF auf Kosten des zweiten Instruments wieder eingeset
zt werden sollten; fordert, dass Mitgliedstaaten, deren Hoheitsgebiet Regionen umfasst, die unter den verschiedenen Zielen (Konvergenz und Ni
cht-Konvergenz) für eine Förderung in Frage kommen, größere Flexibilität bei der Verwaltung ihres EFF-Finanzrahmens erhalten, indem ihnen gestattet wird, innerhalb einer Grenze von 5% des Gesamthaushaltsvolumens für den betreffende
...[+++]n Mitgliedstaat Mittel zwischen ihren Konvergenz- und Nicht-Konvergenz-Regionen zu übertragen, um zu ermöglichen, dass die EFF-Mittel gezielt für die Gebiete eingesetzt werden, die am stärksten auf Unterstützung angewiesen sind;