Ausserdem führt die Vorgehensweise, den Prozentsatz der Verzugszinsen
in Sozialsachen von einer Veröffentlichung durch die Generalverwaltung des Schatzamtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen ' im Laufe des Monats Januar ' im Belgischen Staatsblatt abhängig zu machen, zu Ungewissheit und Rechtsunsicherheit sowohl bei Arbeitgebern als auch
beim Landesamt für soziale Sicherheit, das eine Reihe von Informatikanwendungen anpassen und gewisse Programme laufen lassen muss, um in den Konten der Arbeitgeber (etwa 220 000) rückwirken
...[+++]de Anpassungen vorzunehmen.