Durch die vorgeschlagene rückwirkende Regelung
wird gewährleistet, dass jedes Unternehmen, das nachweist, dass es für Granulat, das zwischen dem 1. April 2004 und dem 30. November 2010 („maßgebli
cher Zeitraum“) aus anderen Mitgliedstaaten nach Nordirland eingeführt wurde, den vollen Granulatabgabesatz bei der britischen Finanz- und Zollbehörde Her Majesty's Revenue and Customs (HMRC) ausgewiesen hat und bestimmte Umweltkriterien und festgelegte Bedingungen erfüllte, berechtigt ist, eine Gutschrift über 80 % der entrichteten Abgabe z
...[+++]u erhalten.