Im vorliegenden Fall ist den Akten zu entnehmen, dass der Kläger auf seine Anfrage hin am 10. Februar 2011 seine unk
orrigierte, bei der Fallstudie erstellte Kopie und e
ine Kopie des Sprachtests sowie den für diesen Test verwendeten Bewertungsbogen erhalten hat. Außerdem wurde ihm mit der angefochtenen Entscheidung mitgeteilt, dass die Entscheidung des Prüfungsausschusses, mit der dieser die Nichtzulassungsentscheidung bestätigt hat, damit begründet worden war, dass er eine Gesamtpunktzahl erreicht hatte, die unter der niedrigsten Ges
...[+++]amtpunktzahl der Bewerber lag, die in die Reserveliste aufgenommen wurden.