Eine Umsiedlung wird nur für diejenigen Antragsteller vorgeschlagen, die aus Ländern stammen, für die der Anteil der in erstinstanzlichen Verfahren ergangenen Entscheidungen zur Gewährung internationalen Schutzes bei 75 % oder höher li
egt. Die Berechnung dieser Quote basiert auf den neuesten verfügbaren Quartalsdaten von Eurostat.Mit der Anerken
nungsquote von 75 % werden zwei Ziele verfolgt: Zum Einen soll sic
hergestellt werden, dass alle ...[+++] Antragsteller, die eindeutig und dringend Schutz benötigen, ihre Schutzrechte so rasch wie möglich in Anspruch nehmen können, u
nd zum Anderen soll verhindert werden, dass Antragsteller, bei denen unwahrscheinlich ist, dass ihr Antrag auf Asyl genehmigt wird, umgesiedelt werden, und dass sich auf diese Weise ihr Aufenthalt in der EU über Gebühr verlängert.