Die von der ersten klagen
den Partei in ihrer Klageschrift angeführten Elemente, die anderen hinzugefügt worden seien (beispielsweise der Bericht des Untersuchungsausschusses in Frankreich, der die Anthroposophie auf anfechtbare Weise behandelt habe, das Recht auf Gegendarstellung im Fernsehprogramm France 2), deuteten ausreichend d
arauf hin, dass das angefochtene Gesetz die Tätigkeiten der ersten klagenden Partei unmittelbar und in ungünstigem Sinne betreffen könne, und dies sicherlich, wenn man wisse, dass das Zentrum der Öffentlichk
...[+++]eit eine Dokumentation zur Verfügung stellen müsse und dass diese Dokumentation sehr wahrscheinlich gewisse der oben erwähnten Informationen über die Anthroposophie umfassen werde.