(88) Die Antwort auf die Eröffnung d
es Verfahrens lässt vermuten - ohne dass dies durch irgendeine konkrete Information erhärtet würde -, dass die vorgebliche mündliche Absprache zwischen der Unternehmensgruppe Beaulieu und der Region Wallonien, nach der Beaulieu die im Rahmen der Heads of Agreement vom 5. Juni 1998 eingegangen Verpflichtungen der Region übernehmen sollte
, einen Investor zu finden, der zur Einlage von 100 Mio. BEF bereit war, weit über die im Rahmen der Heads of Agreement eingegangene Verpflichtung der Region Walloni
...[+++]en hinausging, einen Investor zu finden, der zur Einlage von 100 Mio. BEF bereit war.