W. in der Erwägung, dass die für das jeweilige EU-Fischereigewässer geltenden technischen Maßnahmen nicht immer an die Bedürfnisse im Rahmen von innovativen Tätigkeiten und unterschiedlicher lokaler Fischereien angepasst sind; in der Erwägung, dass Fischer vor diesem Hintergrund technische Maßnahmen benötigen, die auf eine
m regionalen Ansatz gründen und den verschiedenen Bedingungen des jeweiligen Meeresgebiets entsprechen; in der Erwägung, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände unbedingt erforderlich ist und es in dieser Hinsicht wichtig ist, dass die Rechtsvorschriften vereinfacht werden und dass sie an die Gegebenhei
...[+++]ten vor Ort angepasst werden können; in der Erwägung, dass auch gebührend berücksichtigt werden muss, dass Fischereigewässer mit Drittstaaten geteilt werden, die über völlig andere Bestandserhaltungsvorschriften als die europäischen verfügen;