Die Zusagen der irischen Regierung beziehen sich im vorliegenden Fall insbesondere auf folgende Punkte: - die Kostensenkung wird gemäß dem Umstrukturierungsplan durchgeführt; - die irische Regierung erstattet der Kommission regelmäßig Bericht über die finanzielle und die wirtschaftliche
Entwicklung der Aer Lingus und den Fortschritt des Umstrukturierungsprogramms; - Aer Lingus wird ihre Betriebsflotte nicht erweitern; - die irische Regierung wird Aer Lingus keine weitere Beihilfe gewähren; - die Aer Lingus Express wird, falls sie vor Ablauf des Umstrukturierungszeitraums gegründet wird, im Rahmen der Betriebsfl
otte der A ...[+++]er Lingus operieren; - der Europa- und der Transatlantikbereich sowie die Aer Lingus Express, sofern und sowie sie geschaffen wird, erhalten eigene Rechtspersönlichkeit und werden als getrennte Firmen mit getrennter Rechnungsführung betrieben; - Aer Lingus wird für die Dauer des Umstrukturierungsprogramms die Zahl der in der Öffentlichkeit zum Kauf angebotenen Sitzplätze auf Linienflügen zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich sowie auf der Strecke Dublin-London (Heathrow) nicht über eine festgelegte Höchstgrenze hinaus erhöhen, die auf ihrem Verkehrsaufkommen in den zwölf Monaten vor der Notifizierung der Beihilfe basiert; - Aer Lingus wird das Geld ausschließlich für die Zwecke der Umstrukturierung verwenden und keine Anteile an Fluggesellschaften der Gemeinschaft erwerben.