18. billigt vorbehaltlich der geltenden Haushaltsverfahre
n den Vorschlag der Kommission, die regionalen Haushaltslinien für Wiederaufbau und Rehabilitation zu einer einzigen Haushaltslinie zu verbinden; weist darauf hin, dass dies die Situation vor einigen Jahren war, dass jedoch aufgrund eines Vorschlags der Kommission die Haushaltsli
nie auf die verschiedenen geografischen Einheiten aufgeteilt wurde; ist der Ansicht, dass die Komplexität von Operationen Sachverstand und die Ansammlung von Erfahrungen erfordert, Voraussetzungen, den
...[+++]en am besten im Rahmen einer einzigen Haushaltslinie gedient ist;