Die Einhalt
ung des von den USA gegen Kuba verhängten Wirtschafts- und Finanzembargos erfordert
unter anderem, daß keine Waren oder Dienstleistungen, die kubanischen Ursprungs sind oder Material oder
Waren kubanischen U
rsprungs enthalten, direkt oder über Drittländer in
die USA ausgeführt werden, daß keine Waren ...[+++] gehandelt werden, die sich in Kuba befinden oder befunden haben oder aus bzw. über Kuba befördert werden oder befördert worden sind, daß kein Zucker mit Ursprung in Kuba in die USA reexportiert wird, ohne daß die zuständige einzelstaatliche Behörde den Exporteur meldet, und auch keine Zuckererzeugnisse ohne Zusicherung, daß diese keine kubanischen Erzeugnisse sind, in die USA eingeführt werden, daß kubanisches Vermögen eingefroren wird sowie daß keine Finanzgeschäfte mit Kuba getätigt werden.