Es konnten ferner Leitlinien fuer die weitere Beratung der nachstehenden Aspekte erarbeitet werden: - Geltungsbereich (die weit ueberwiegende Mehrheit der Delegationen unterstuetzte den neuen Ansatz, nach dem der Begriff "Betrieb" in den Geltungsbereich einbezogen wird); - Konzept zur Verhuetung schwerer Unfaelle (alle Delegationen unterstuet
zten den Vorschlag, grundlegende Vorschriften fuer ein Konzept zur Verhuetung schwerer Unfaelle fuer alle Arten von Betrieben festzulegen); - Raumordnung (die Einfuehrung von Bestimmungen zur Beruecksichtigung der Bebauung in der Naehe von Standorten mit Gefaehrdungspotential wird als notwendig ane
...[+++]rkannt, sofern man sich auf die Grundzuege beschraenkt); - Meldung von Unfaellen (die grosse Mehrheit der Delegationen hielt die Festlegung gemeinsamer Kriterien fuer die Meldung von Unfaellen fuer erforderlich, damit es nicht mehr zu den bisher festgestellten Unterschieden und Verzoegerungen kommt).