Gemäss dem Bericht an den König, der dem vorerwähnten königlichen Erlass voranging, bezweckte man, « das derzeitige System der Steueranreize dur
ch ein integriertes neues System zu ersetzen, bei dem die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihren besteue
rbaren Gewinn durch einen ' Investitionsabzug ' herabzusetzen, für die nach Wahl des Ste
uerpflichtigen zwei Methoden Anwendung finden » (Belgisches Staatsblatt, 26. Juni 1982, S. 758
...[+++]6).