G. in der Erwägung, dass glaubhaf
te Berichte darüber vorliegen, dass Angehörige der sudanesischen und der ägyptischen Sicherheitskräfte mit Personen zusammenarbeiten, die mit Asylsuchenden und Migrante
n handeln, und dass sowohl Sudan als auch Ägypten kaum Ermittlungen durchgeführt und die verantwortlichen Beamten nicht belangt haben, womit beide Länder gegen ihre Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter verstoßen haben; in der Erwägung, dass die ägyptischen Behörden leugnen, dass es solche Fäl
...[+++]le gibt;