N. in der Erwägung, dass das Parl
ament in Ziffer 14 seiner Entschließung vom 27. Oktober 2015 zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie die Bestimmung in dem von seinem Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommenen Bericht bestätigt, wonach die Kommission dazu verpflichtet ist, für „sämtliche Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2015 eine Typgenehmigung oder Zulass
ung erhalten, [...] einen Test zur Ermittlung der Emissionen unter realen Fahrbedingungen ein[zuführen], um sicherzustellen, dass d
...[+++]ie Emissionskontrollsysteme wirksam sind und dass die Fahrzeuge die Anforderungen dieser Verordnung und ihrer Durchführungsmaßnahmen mit einem Übereinstimmungsfaktor erfüllen, der nur die möglichen Toleranzwerte des spätestens 2017 bestehenden Emissionsmessverfahrens widerspiegelt“;