Der Berichterstatter vertritt die Ansicht, dass man sich für den Schutz de
r Rechte von Saisonarbeitnehmern konsequent am Standpunkt des Parlaments orientieren sollte, den es in seiner Entschließung vom 26. September 2007 zu dem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung, zu dem dieser Richtlinienvorschlag gehört, zum Ausdruck gebracht hat: „weist darauf hin, dass vermieden werden muss, die Rechte der verschiedenen Gruppen von Arbeitskräften mit zweierlei Maß zu messen, und dass insbesondere die Rechte von Saisonarbeitskräften und bezahlten Auszubildenden, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, ausgenutzt zu werden, besonders geschüt
...[+++]zt werden müssen“.