9. weist darauf hin, dass die Biotechnologie, wenn sie mit Vorsicht angewandt wird, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten kann, und begrüßt daher den Aktionsplan im Bereich der Biotechnologie, der von der Kommission für den Europäischen Rat in Barcelona vorgelegt wurde; bedauert jedoch, dass die Kommission die Bedenken einer Vielzahl von Bürgern in Bezug auf genetisch veränderte Organismen (GVO) und
bestimmte Arten der Stammzellenforschung hauptsächlich als einen Mangel an Akzeptanz ansieht; betont daher, dass die Forderung nach Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO und einer Priorität für die Forschungsarbeit mit a
...[+++]dulten Stammzellen, auf die das Europäische Parlament mehrfach hingewiesen hat, legitim ist;