der Vertrag geschlossen wurde, bevor ihm die Vertragsbedingungen und vertraglichen Einzelheiten zugegangen sind; er während der Bedenkzeit auf unredliche Weise zum Vertragsabschluß gedrängt worden ist; grundlegende Rechte zugunsten des Verbrauchers (z.B. Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen), wenn in Auftrag gegebene Finanzdienstleistungen ganz oder teilweise nicht verfügbar sind ; Recht des Anbieters auf Entschädigung durch den Verbraucher, der von einem Vert
rag zurücktritt, in dessen Rahmen bereits mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen begonnen worden ist; Verbot unbestellter Dienstleistungen; einsc
...[+++]hränkende Bedingungen und Auflagen in Sachen Verwendung bestimmter Fernkommunikationsmittel seitens des Anbieters (wie Einschränkungen unerbetener Mitteilungen, d. h. wenn der Verbraucher über Kommunikationstechniken angesprochen wird, ohne daß er vorab darin eingewilligt hat); angemessene und wirksame Beschwerde- und Abhilfeverfahren für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern.