Von daher sind wir dieser Aufforderung und dieser Praxis,
die Sie mit dem Rat pflegen, nachgekommen, und haben nun unsererseits mit einem Änderungsantrag, der in meinem Namen eingereicht wurde, dafür plädiert, diese neue Regelung zu übernehmen. Mit der Besonderheit noch, daß Sie, weil es sich hier bei der Rechtsgrundlage um Artikel 37 und Artikel 152 handelt, uns nicht nur den Artikel 17, sondern a
uch den Artikel 17a vorgelegt haben, mit dem Argument, es handele sich hier einmal um ein Konsultations- und einmal um ein Mitentscheidungs
...[+++]verfahren.