7. Vorherige Verluste der Interkommunalen, des Zusammenarbeitsverbands oder der Projektvereinigung, die in den Jahresab
schluss aufgenommen worden sind, der sich auf das Geschäftsjahr bezieht, das vor dem Geschäftsjahr abgeschlossen wurde, das an d
as erste Steuerjahr gebunden ist, für das die Interkommunale, der Zusammenarbeitsverband oder die Projektvereinigung der Gesellschaftssteuer unterliegt, dürfen nicht berücksichtigt werden, um die Besteuerungsgrundlage der Steuerjahre festzulegen, für die die Interkommunale, der Zusammenarbeit
...[+++]sverband oder die Projektvereinigung der Gesellschaftssteuer unterliegt.