zum Ersten muss die wichtigste Überlegung bei der Ausweitung des Anwendungsbereichs
des provisorischen Lamfalussy-Verfahrens zur Umsetzung von Rechtsvorschriften darin bestehen, ob der Konvent, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachweislich nach einer dauerhaften Lösung für das Problem des institutionellen Ungleichgewichts und des Mangels an parlamentarischer Kontrolle, das Artikel 202 des EG-Vertrags kennzeichnet, suchen, damit dem Parlament ein Rückrufmechanismus zur Verfügung steht, um sicherzustellen, dass der ursprüngliche Anwendungsbereich einer Rechtsvorschrift respektiert wird und offene und beratende Verfahren angewendet we
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