23. unterstützt ni
cht die Entwicklung separater Rechtsvorschriften, die auf Hedge Fonds und private Beteili
gungsgesellschaften ausgerichtet sind, sondern vertritt die Ansicht, dass die Kommission geeignete Anpassun
gen der bestehenden Regelung prüfen sollte; vertritt die Ansicht, dass alle Änderungen allgemeingültig sein müssen und niemanden benachteiligen dürfen; unterstützt nachdrücklich eine bessere Rechtsetzung und glaubt, dass ei
ne Harmoni ...[+++]erung nur dann erfolgen sollte, wenn ein nachweisliches Marktversagen vorliegt;