A. in der Erwägung, dass die Kommission das "Beschäftigungspaket“, d.h. den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001, den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2000 und den Vorschlag für eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten angenommen und
an das Europäische Parlament übermittelt hat, wobei es der Auffassung ist, dass eine gemeinsame Prüfung
der drei Dokumente erforderlich ist, um ihre politische Kohärenz zu gewährleisten, weshalb e
s den nach ...[+++]stehenden Text verfasst hat,