76. Unter der Voraussetzung, dass entsprechende
Maßnahmen nicht in einer Weise angewendet werden, die ein Mittel zu willkürlicher oder unberechtigter Diskriminier
ung von Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Beschränkung des Handels mit Dienstleistungen darstellen, darf das GATS nicht dahingehend ausgelegt werden, dass es die Annahme oder Durchsetzung von Maßnahmen eines Mitglieds verhindert, die u. a. erforderlich sind, um die öffentliche Moral oder die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, um das Leb
...[+++]en oder die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen, um die Einhaltung von Gesetzen oder sonstigen Vorschriften zu gewährleisten, die zur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken oder zur Behandlung der Folgen einer Nichterfüllung von Dienstleistungsverträgen dienen, die zum Schutz der Persönlichkeit bei der Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit persönlicher Aufzeichnungen und Konten und zur Gewährleistung der Sicherheit dienen (Artikel XIV des GATS).