19. betont, dass der kurzfristige wirtschaftliche Nutzen einer Aufhebung des Embargos gegen die Tatsache abgewoge
n werden muss, dass damit völlig widersprüchliche Signale hinsichtlich der Ernsthaftigkeit, mit der die EU Menschenrechtsfra
gen und Belange der strategischen Sicherheit in der Region angeht, ausgesandt würden, und bekräftigt daher seinen langjährigen Standpunkt, dass das Waffenembargo gegen China zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgehoben und die bestehenden nation
...[+++]alen Beschränkungen für solche Waffenverkäufe nicht gelockert werden sollten;