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. stellt fest, dass der Begriff „Gewalt
gegen Frauen“ verwendet wird, um Gewalttaten zu beschreiben, die gegen
Frauen gerichtet sind, wobei das Geschlecht des Opfers ein vorrangiges Motiv ist;
weist darauf hin, dass Gewalttaten gegen Frauen Gewalt durch nahestehende Personen, Vergewaltigung, einschließlich Vergewaltigung in der Ehe, Gewalt im Zusammenhang mit der Mitg
...[+++]ift, Genitalverstümmelung von Frauen, Säureanschläge, Zwangsverheiratung, sexuellen Missbrauch, Zwangsprostitution und Pornographie, Frauenhandel und Nötigung zum Selbstmord umfassen können, aber nicht darauf beschränkt sind; hält Gewalt gegen Frauen für eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte, die niemals aus religiösen, kulturellen oder traditionellen Gründen gerechtfertigt werden darf;