41. fordert die zuständigen nationalen Behörden auf, die in Berichten über Zwischenfälle enthaltenen Informationen unter gebührender Rücksichtnahme auf die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen zusammenzuführen, weiterzugeben und zu veröffentlichen, damit Lehren daraus gezogen werden können; stellt fest, dass die Konsolidierung und zusätzliche Koordinierung bereits geltender Verfahren und der Meldung von Zwischenfällen dazu beitragen könnten, EU-weit für Transparenz und Kohärenz zu sorgen; weist darauf hin, dass diese Informationen so rasch wie möglich nach dem Zwischenfall ausgetauscht werden und unter anderem Informationen zu Arbeitsunfällen, Maschinenschäden,
freigesetzten Kohlenwassersto ...[+++]ffen und anderen Zwischenfällen von Belang umfassen sollten; begrüßt internationale Initiativen, auch die entsprechende G20-Arbeitsgruppe, die auf internationaler Ebene dazu beitragen, dass umfangreiche Informationen über Zwischenfälle und zu ergreifende Abhilfemaßnahmen zur Verfügung stehen;