Außerdem sollte für F
lexibilität gesorgt werden, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, für gebietsfremde Arten, die sich in ihrem Hoheitsgebiet als nicht invasiv herausstellen, oder im Fall be
sonders schwieriger sozioökonomischer Bedingungen, unter denen besonders hohe und in keinem angemessenen Verhältnis zu
den Nutzen stehende Kosten eine ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verhindern wü
...[+++]rden, spezifische Ausnahmen von einigen der Bestimmungen dieser Verordnung zu beantragen.