Diese Zusammenarbeit könnte bestehen in - der Unterstützung präventiver Maßnahmen auf Ersuchen einer der zuständigen Stellen, wie Inspektionsbesuche an den Arbeitsstätten, wenn Grund zu der Annahme besteht,
daß das Tätigwerden dieser Stellen behindert oder blockiert werden könnte oder mit einer Gefahr verbunden ist; - der Unterstützung von Inspektionsbesuchen, wenn die Tätigkeit der zuständigen Stellen im Hinblick au
f die Kontrolle der Schatten- wirtschaft in gravierender Weise behindert wird; - der punktuellen Unterstützung bei Hil
...[+++]feersuchen der zuständigen Stellen in dringenden Fällen.