33. hält die Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern für einen notwendigen ersten Schritt, um die dringendsten Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen, die am stärksten unter der Nahrungsmittelkrise leiden; betont jedoch, dass diese Fazilität eine einmalige Maßnahme ist, um Mittel aus Rubrik 4 des EU-Haushalts der kleinbäuerlichen Landwirtschaft in den am stärksten betroffenen Ländern zuzuführen, die in der Zu
kunft durch weitere Investitionen ergänzt werden muss; hält es für notwendig, dass die Kommission überprüft, wie die Mittel verwendet werden, und sicherstellt,
...[+++] dass sie nachhaltig dort eingesetzt werden, wo der Bedarf am größten ist, und dass dem Parlament regelmäßig Bericht erstattet wird; ersucht außerdem darum, dem Parlament im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle die regelmäßige Aufsicht über die Umsetzung zu ermöglichen;