120. bekräftigt, dass es Misshandlungen
und alle Formen der Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, aufs Schärfste verurteilt; fordert aus diesem Grund alle Mitgliedstaaten des Europarates auf, das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu unterzeichnen und zu ratifizieren; fordert die EU auf, ein Verfahren für den Beitritt zu diesem Übereinkommen einzuleiten, um für die Kohärenz zwischen den internen und externen Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen zu sorgen; betont die Bedeutung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen in Gemeinschaften, in
...[+++]denen die Verstümmelung weiblicher Genitalien, der sexuelle Missbrauch junger Mädchen, Früh- und Zwangsverheiratungen, Frauenmorde und andere geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen praktiziert werden, sowie die Bedeutung der Einbeziehung von Menschenrechtsaktivisten, die sich bereits für die Beendigung dieser Praktiken einsetzen, in die Vorbereitung und Durchführung dieser Kampagnen; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten der EU auf, das Problem der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen in ihren politischen und strategischen Dialogen mit Partnerländern, in denen diese Praxis nach wie vor verbreitet ist, weiterhin anzusprechen;