30. begrüßt die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Kommission hinsichtlich der Prüfung von Petitionen im Bereich der Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten; betont dennoch, dass der Ausschuss erwartet, dass er eingehend und umgehend über Entwicklungen in Bezug auf Verletzungsv
erfahren informiert wird; fordert die Kommission auf, Petitionen und Beschwerden gleichermaßen zu berücksichtigen, was die Funktionsweise der Verletzungsverfahren angeht; fordert die Kommission außerdem auf, dem Ausschuss die Details und eine statistische Analyse aller von ihr untersuchten Beschwerden zu übermitteln; betont, dass für die volle Ach
...[+++]tung des Rechts auf Petitionen eine gründliche Analyse und eine von der Kommission erbetene Antwort von wesentlicher Bedeutung sind, wobei nicht nur die formellen oder verfahrensrelevanten Themen beurteilt werden, sondern auch der wesentliche Inhalt der Sache;