(21) Für den zellularen digitalen Mobilfunkdienst der zweiten Generation waren nach der Richtlinie 87/372/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind (12), ursprünglich Frequenzbänder im 900 MHz-Bereich vorgesehen. DCS-1800 ist als Teil der GSM-Familie und als System der zweiten Generation zu betrachten. Die Gemeinschaft sollte auf dem Erfolg der digitalen Mobilfunktechnologie der gegenwärtigen Generation
(zu der GSM gehört) sowohl in Europa als auch außerhalb Eur
...[+++]opas aufbauen und dabei den Verbund zwischen dem UMTS und Systemen der zweiten Generation berücksichtigen. Nach dem Gemeinschaftsrecht dürfen GSM-Betreiber und neue Marktteilnehmer auf den UMTS-Märkten nicht ungleich behandelt werden. Das UMTS sollte im Rahmen einer nahtlosen Betriebsumgebung entwickelt werden, die auch das uneingeschränkte Roaming mit GSM sowie zwischen terrestrischen und satellitengestützten Bestandteilen der UMTS-Netze umfaßt; es dürfte daher erforderlich werden, über Hybrid-Endgeräte zu verfügen, beispielsweise über GSM/UMTS-Dualmodus- bzw. -Dualband-Endgeräte und Endgeräte für terrestrische/satellitengestützte Übertragung.