21. fordert die Kommission auf, die der Übertragbarkeit entgegenstehenden Hemmnisse eingehend zu untersuchen; ist der Ansicht, dass jede Maßnahme zur Beseitigung von der Mobilität entgegenstehenden Hindernissen, wie z. B. der steuerlichen Diskriminierung bei grenzüberschreitend gezahlten Lebensversicherungen, alle arbeitsbezogenen Pensions- und Ren
tensysteme in allen Mitgliedstaaten betreffen sollte, unabhängig davon, wie diese S
ysteme in nationale Säulenstrukturen eingegliedert sind; fordert die Kommission auf, für die Mitgliedstaa
...[+++]ten allgemeine Grundsätze festzulegen, die ausreichend flexibel sind, damit diese sie in ihre eigenen (Rechts-)Strukturen integrieren können;