Lassen Sie mich deshalb einige der Elemente, über die wir uns deutlich einigen konnten, und die, wären sie an
genommen worden, zu vielen Verbesserungen der derzeit gültigen Rechtsvorschriften geführt hätten, noch einmal festhalten: ein zentralisiertes Verfahren für die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln, mit dem das derzeitige Zulassungsverfahren wirksamer gestaltet und dabei doch auch die Lebensmittelsicherheit gewährleistet bleibt; eine Definition für „Nanomaterialien“ und die Zulassungspflicht vor dem Inverkehrbringen sowie die Etikettierungspflicht für alle Lebensmittelzutaten, die Nanomaterial enthalten; ein vereinfachtes Verfa
...[+++]hren, das für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern gilt, um diesen Erzeugnissen den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern sowie die Forderung an Lebensmittelunternehmen, wissenschaftliche Daten in Verbindung mit Tierversuchen zu teilen, um Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren.