18. verweist darauf, dass EuropeAid immer noch an einem zentralen Indikator für die geschätzten finanziellen Auswirkungen von Restfehlern nach Durchführung sämtlicher Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen von Vorgängen arbeitet; nimmt die Behauptung der Kommission zur Kenntnis, wonach ihre Netto-Restfehlerrate niedriger ist als die vom Rechnungshof geschätzte Fehlerrate; verweist auf die Feststellung des Rechnungshofs, dass seine Prüfung die Aussage des Generaldirektors von EuropeAid, er könne mit angemessener Sicherheit feststellen, dass die von EuropeAid aus den EEF geleisteten Zahlungen höchstwahrscheinlich nic
ht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet war ...[+++]en, nicht bestätigt hat;