Die Mitgliedstaaten können nur dann beschließen, Emissionszertifikate kostenlos Anlagen zuzu
teilen, deren Daten nicht mit zufrieden stellendem Ergebnis geprüft wurden, wenn sie sich vergewissert haben, dass die Datenlücken, die zu dem Urteil der Prüfstelle geführt haben, außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen zuzuschreiben sind, die selbst mit gebührender Sorgfalt nic
ht hätten vermieden werden können und die außerhalb der Kontrolle des Betreibers der betreffenden Anlage liegen, vor allem, wenn die Umstände Naturkatastrophen,
...[+++] Kriege, Kriegsdrohungen, Terroranschläge, Revolutionen, Unruhen, Sabotageakte oder Sachbeschädigungen betreffen.