Angesichts der Art der in Rede stehenden Inhalte, des Ziels eines solchen Gegendarstellungsverfahrens u
nd der zusätzlichen Belastung, die dieses für die Hostingdiensteanbieter bedeutet, gibt es keinen Grund, die Bereitstellung von Informationen über diese Entscheidung und diese Möglichkeit zum Widerspruch gegen eine Entsche
idung zu empfehlen, wenn offenkundig ist, dass es sich um einen illegalen Inhalt handelt, der sich auf schwere Straftaten — wie die in den Richtlinien (EU) 2017/541 und 2011/93/EU genannten — bezieht, die das Leben
...[+++]oder die Sicherheit von Personen bedrohen.