Aus den Kontrollergebnissen war zu schließen, dass die Mitgliedstaaten im Allgemei
nen gut vorbereitet waren und dass die eingeführten Erhebungssysteme an
gemessen waren; es wurden jedoch einige punktuelle strukturelle Mängel festgestel
lt, insbesondere im Bereich der Fristen für die buchmäßige Erfassung der Abgaben, der Fristen für die Verbuchung der Zollschulden in der A- und der B-Buchführung und der Fristen für die Bereitstellung
...[+++] gewisser Beträge für die Kommission.