In der Erwägung, dass, was die alternativen Standortbestimmungen angeht, die Umweltverträglichkeitsprüfung, wie im Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. Mai 2009 zur vorläufigen Verabschiedung der Teilrevision des Sektorenplans angegeben, die Lokalisierung des Vorentwurfs zur Revision des Sektorenplans bestätigt hat, unter Angabe der Gelegenheit, die die Eintragung eines Abbaugebiets in Erweiterung eines beste
henden Abbaugebiets bietet; dass die Fläche und der Umkreis jedoch angepasst und genauer festgelegt wurden, u.a. aufgrund geologischer und hydrogeologischer Daten, der notwendigen Optimierung der Bewirtschaftung, ohne das bena
...[+++]chbarte Natura 2000-Gebiet zu gefährden, und der notwendigen Optimierung der Zoneneinteilung angesichts der Sachlage;