4. äußert Vorbehalte hinsichtlich der Analyse der Kommission, won
ach die Offenlegung geographischer Informationen auf der Grundlage des IFRS 8 in der Praxis im Vergleich zur Situation mit dem IAS 14 (Internationaler Rechnungslegungsstandard) nicht reduziert würde, und hält es für wesentlich, dass das Management weiterhin für eine ausreichende Segmentberichterstattung sorgt, die es den Anwendern ermöglicht, die Risiken und die Einflussgrößen für Geschäfte hinsichtlich der geographischen Ansiedlung – erforderlichenfalls Land für Land – und der Geschäftssektoren zu bewerten, und fordert die Kommission auf, dem Parlament sechs Monate nach An
...[+++]nahme dieser Entschließung über den Ausgang der diesbezüglichen Gespräche mit dem IASB Bericht zu erstatten;