Es gehört zu den Pflichten des Schadenregulierungsbeauftragten, die Geschädigten zu informieren, wie sie ihre Ansprüche gegenüber einer a
usländischen Partei geltend machen können. Darüber hinaus würde es das Vertrauen der Ve
rbraucher steigern, wenn das vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugängliche Informationspaket umfassende Informationen darüber enthielte, wie das System der Schadenregulierungsbeauftragt
en funktioniert und angewendet wird und welchen Nu ...[+++]tzen es für den Geschädigten hat.