Wenn das Aktionsprogramm dem Projekt nicht beigefügt wird, weil das Au
smass einer Zone zu gross ist oder weil technische Schwierigkeiten vorliegen, fügt der Betreiber eine Veranschlagung der Kosten für die Einrichtung der Präventiv- oder Überwachungszone und für die vom Betreiber zum Schutz der Zone geplanten Aktionen, sowie eine Veranschlagung der Entschädigung für die direkten und materiellen Schäden, die sich aus der Pflicht für die Drittpersonen ergeben, ihre Bauwerke, Bauten oder Anlagen mit den Bestimmungen der Artikel R. 165 bis R. 168 in Übereinstimmung zu bringen, be
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