In Sachen Entlassung einer schwangeren Arbeitnehmerin befindet der Gerichtshof in einem Urteil vom 4. Oktober 2001 für Recht, dass
eine Arbeitnehmerin selbst dann
nicht aufgrund von Schwangerschaft entlassen werden darf, wenn sie befristet eingestellt wurde, den Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft unterrichtet hat, obwohl diese ihr bei Abschluss des Arbeitsvertrags bekannt war, und wenn
feststand, dass sie wegen ihrer Schwangerschaft während eines erheblichen Teils
...[+++] der Vertragszeit nicht würde arbeiten können.