Aq. in der Erwägung, dass die Gegenseitigkeitsgesellschaften nicht über die rechtlichen Mittel verfügen, die es ihnen erlauben, ihre Entwicklung sowie ihre grenzüberschreitende Tätigkeit im Binnenmarkt zu erleichtern; in der Überzeugung, dass Gegenseitigkeitsgesellschaften angesichts der Verfügbarkeit europ
äischer Statute für andere Gesellschaftsformen noch immer benachteiligt sind; in der Erwägung, dass Gegenseitigkeitsgesellschaften aufgrund der Tatsache, dass es für sie kein europäisches Statut gibt, oft gezwungen sind, für ihre grenzüberschreitenden Tätigkeiten auf unangemessene Rechtsinstrumente zurückzugreifen, was zu Demutualisi
...[+++]erung (Aufgabe der Gegenseitigkeit) führt;