Wenn AIFM AIF verwalten, di
e in der Lage sind, einen beherrschenden Einfluss auf einen Emittenten auszuüben, dessen Anteile zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, sollten entsprechende Informationen gemäß Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote und Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelasse
n sind, übermittelt werden ...[+++].