(12) Die Pflichten nach de
n Absätzen 1 bis 11 gelten für OTC-Derivatekontrakte, die zwischen Drittstaatseinrichtungen, die diesen Pflichten unterliegen würden, wenn sie in der Union ansässig
wären, geschlossen werden, sofern diese Kontrakte unmittelbare, wesentliche und vorhersehbare Auswirkungen
innerhalb der Union haben oder sofern diese Pflichten notwendig oder zweckmäßig sind, um die Umgehung von Vorschrift
...[+++]en dieser Verordnung zu verhindern.