(11) Es ist angebracht, ein Ver
fahren einzuführen, damit der Projektträger von den z
uständigen Behörden eine Stellungnahme zu Inhalt und Umfang der Angaben erhalten kann, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung ers
tellt und vorgelegt werden müssen. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen dieses Verfahrens den Projektträger verpflichten, auch Alternativen für die Projekte vor
zulegen, f ...[+++]ür die er einen Antrag stellen will.