Gemeinschaftsweite Emissionsgrenzwerte sind immer dann geboten, wenn eine unterschiedlich strenge Vollzugspraxis der Mitgliedstaaten über lange Jahre zur Verletzung der grundlegenden Prinzipien des gemeinschaftlichen Umweltrechts, nämlich des Vorsorgeprinzips und des Verursacherprinzips, sowie zu einer vermeidbaren Umweltbelastung führt und wenn mit diesem Umstand z. Z. wesentliche Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verbunden sind (Umweltdumping).
Gemeinschaftsweite Emissionsgrenzwerte sind immer dann geboten, wenn eine unterschiedlich strenge Vollzugspraxis der Mitgliedstaaten über lange Jahre zur Verletzung der grundlegenden Prinzipien des gemeinschaftlichen Umweltrechts, nämlich des Vorsorgeprinzips und des Verursacherprinzips, sowie zu einer vermeidbaren Umweltbelastung führt und wenn mit diesem Umstand z. T. wesentliche Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verbunden sind (Umweltdumping).